Im Jahr 2018 wurden die Künstlerischen Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen ins bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Nun hat auch das Buchbinderhandwerk Aufnahme in dieses Verzeichnis gefunden. «Wir sind stolz, dass auf unseren Antrag hin das Buchbinderhandwerk […] diese besondere Würdigung erfährt», so Maik Beckmann, Vorsitzender des Bund Deutscher Buchbinder, Aachen.
Den Bibliophilen sind die Tätigkeitsfelder der Buchbinder vertraut – die Kommission erläutert: Neben dem Binden unterschiedlichster Druckerzeugnisse gehören dazu auch «die Erhaltung von Kulturgut durch Reparatur und Restauration» sowie «die kunsthandwerkliche Fertigung von Bucheinbänden».
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«Mit der Anerkennung verbunden sehen wir eine große Chance, unsere Tätigkeiten einer größeren Öffentlichkeit näherzubringen. Sie unterstreicht einmal mehr die gesellschaftliche Bedeutung, die Individualität und Einzigartigkeit des Handwerks – im Kontrast zur industriellen Massenproduktion», so Maik Beckmann, Vorsitzender des Bund Deutscher Buchbinder, Aachen.
Foto: © Bund Deutscher Buchbinder e.V.